Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen sowie verschiedene Vorsorgemöglichkeiten. Ein Team aus erfahrenen Fachkräften im Sozialwesen arbeitet im südlichen und nördlichen Wartburgkreis sowie der Stadt Eisenach entsprechend dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG).

Die Betreuungsbehörde hat folgende Aufgaben:

  • Aufgaben im Vorfeld von Betreuungen (Beratung und Vermittlung in andere Hilfen, Netzwerkarbeit etc.)
  • Betreuungsgerichtshilfe (Sachverhaltsermittlung im Rahmen eines Betreuungsverfahrens, Benennung von Betreuern etc.)
  • Information zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen sowie verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten wie
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten auf deren Wunsch
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Gewinnung von Betreuern 

 

Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Unfall, Krankheit und Alter – Wer regelt meine Angelegenheiten wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin?

Wie kann ich in gesunden Tagen vorsorgen?

Jeder kann irgendwann in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Nach deutschem Recht sind nicht automatisch der Ehe- und Lebenspartner oder die Kinder als gesetzliche Vertreter vorgesehen. Um für eine solche Situation in gesunden Tagen vorzusorgen, werden im Folgenden die verschieden Vorsorge-Formen kurz dargestellt.

Auch der Freistaat Thüringen hat eine Broschüre zum Thema aufgelegt: Broschüre des Freistaates Thüringen zum Herunterladen

Ehrenamtliche Betreuer

Sie haben Interesse, anderen Menschen zu helfen?

Die Betreuungsbehörde sucht regelmäßig ehrenamtliche Betreuer für hilfsbedürftige Menschen.

Ehrenamtliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht für Menschen bestellt, welche aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Diesen Menschen kann vom Betreuungsgericht ein Betreuer an die Seite gestellt werden, welcher ihn in den Angelegenheiten vertritt, die der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht selbst regeln kann.

Die Aufgaben und Anforderungen an einen Betreuer sind vielfältig. So können dem Betreuer zum Beispiel die finanziellen Angelegenheiten übertragen werden (Überweisung laufender Kosten, Rente- und Pflegekassenanträge stellen) oder im gesundheitlichen Bereich (Termine bei Fachärzten vereinbaren, ggf. den Betreuten begleiten und ambulante Hilfen organisieren). Weitere Aufgaben können die Erledigungen von behördlichem Schriftverkehr und die Verhandlungen mit Ämtern, Behörden und Bankinstituten umfassen. Der ehrenamtliche Betreuer ist (ebenso wie der berufliche Betreuer) dem Amtsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig, d.h. er muss einen jährlichen Bericht und - sofern die Vermögenssorge angeordnet wurde - eine jährliche Rechnungslegung abgeben.      

Wichtig: Der Betreuer ist gesetzlich verpflichtet, die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen und zu seinem Wohle zu handeln!

Interessierte sollten rechtliche Grundkenntnisse, Einfühlungs- sowie Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, sich weiterzubilden und neues Wissen anzueignen, mitbringen.

Die örtliche Betreuungsbehörde steht ehrenamtlichen Betreuern jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.

Bei Fragen und Interesse können Sie jederzeit die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde des Wartburgkreises kontaktieren.    

Telefonische Erreichbarkeit Betreuungsbehörde


nördlicher Wartburgkreis

03695 617483     
03695 617472
03695 617489
03695 617473

südlicher Wartburgkreis

03695 617417
03695 617426
03695 617435      
03695 617436


Kontakt Gesundheitsamt


Amtsleitung


Telefon: 03695 617401
Fax: 03695 617499
E-Mail: E-Mail an das Gesundheitsamt senden

Besucheranschriften

Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Ernst-Thälmann-Straße 74
99817 Eisenach

Postanschrift

Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen

Allgemeine Sprechzeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Amtsärztlicher Dienst Bad Salzungen

03695 61 74 01
03695 61 74 10
03695 61 74 02

Amtsärztlicher Dienst Eisenach

03695 61 74 60
03695 61 74 66
03695 61 74 62

 

Bitte beachten Sie:

Für Besuchervorsprachen ist vorab ein Termin zu vereinbaren.

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