In einer Vorsorgevollmacht benennt der Verfasser eine oder mehrere Vertrauenspersonen, welche im Ernstfall die erforderlichen Angelegenheiten regeln sollen. Die Vollmacht regelt verschiedene Bereiche, z.B. Gesundheitsangelegenheiten (Einwilligung in ärztliche Maßnahmen), Ämter- und Behördenangelegenheiten (Anträge stellen) und Wohnungsangelegenheiten (Wohnungskündigung und –auflösung). Die bevollmächtigte Person, die das Original der Vollmacht in den Händen hält, ist mit diesem sofort handlungsfähig und kann die Angelegenheiten regeln, welche ihn ihr benannt sind. Es ist immer wichtig, eine Person zu bevollmächtigen, welche man gut kennt und zu welcher man Vertrauen hat, denn die Vollmachtserteilung ist eine Art privater Vertrag. Wenn jemand im Besitz einer Vollmacht ist, kann er alle darin aufgeführten Belange damit regeln. ABER VORSICHT! Niemand kontrolliert in der Regel, ob der Bevollmächtigte rechtmäßig oder im Interesse des Vollmachtgebers handelt.
Zudem ist es sinnvoll, aber nicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben, eine Vollmacht beglaubigen zu lassen. Diese Möglichkeit haben Sie bei der örtlichen Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr von 10,00 Euro.
Bei großem Vermögen, Firmenangelegenheiten oder später zu regelnden Grundstücksangelegenheiten ist eine notarielle Beratung und Beglaubigung erforderlich.
Nutzen Sie für die Vorsorgevollmacht zum Beispiel dieses Muster:
Um den Betreuungsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern und ein Betreuungsverfahren zu vermeiden, können Vollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK) registriert werden.
Telefonische Erreichbarkeit Betreuungsbehörde
nördlicher Wartburgkreis
03695 617483
03695 617472
03695 617489
03695 617473
südlicher Wartburgkreis
03695 617417
03695 617426
03695 617435
03695 617436